Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot wahrnehmen. Gestalten Sie Ihre individuelle Mobilität ökologisch und gesundheitsfördernd. Das Dienstfahrradleasing ist herstellerunabhängig wählbar und kann sowohl als Dienstfahrrad zum Pendeln als auch privat genutzt werden.
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Lease a Bike Händler
Lease a Bike Händler mit Online-Shop
Mit über 6.000 Lease a Bike Händler*innen finden Sie Ihr Traumrad garantiert ganz in Ihrer Nähe. Die von Ihnen gewählte Fahrrad-Fachhandlung führt ebenfalls zukünftige Wartungen oder Reparaturen durch. Bitte beachten Sie, dass die Händler*innen in der ausgewiesenen Kategorie "Fahrrad-Fachhändler" noch nicht bei Lease a Bike registriert sind.
Vollkaskoversicherung
Unter den LEASE A BIKE Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:
Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie
Zur Aufrechterhaltung der Mobilität sind unsere Diensträder mit einer kostenlosen europaweiten Mobilitätsgarantie abgesichert.
Folgende Leistungen sind enthalten:
Instandhaltungspaket
Angestellte wählen zwischen dem Basis-, Premium- oder All-inclusive-Paket in Abhängigkeit des ausgewählten Fahrrades und der Nutzung. Die Basis- und Premium-Pakete enthalten ein jährliches festgelegtes Budget, während das All-inclusive-Paket über ein unbegrenztes Budget verfügt. Hierüber werden Reparaturen, die zur Betriebssicherheit des Fahrrades notwendig sind, abgerechnet. Auch Reifenschäden, da diese kein Schadenfall im Sinne eines versicherungstechnischen Schadens sind, werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.
Das Budget beträgt je Paket:
Alle Pakete decken eine jährliche Inspektion ab. Die Kosten hierfür werden ebenfalls über das gebuchte Budget abgerechnet. Die Inspektion ist ab dem 13. und 25. Leasingmonat durchzuführen.
Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Der Schaden- und Diebstahlschutz besteht 24 Stunden 365 Tage lang. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls erfolgt die Meldung ausschließlich über den Fachhändler im Lease a Bike Portal. Bei einem Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, da das jeweilige Aktenzeichen für die Diebstahlmeldung benötigt wird.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre auf Motor oder Akku. Nach Ablauf der Gewährleistung/Garantie sind Schäden am Antrieb oder Akku von Pedelecs/E-Bikes durch den von LEASE A BIKE angebotenen Rundum-Schutz mit abgedeckt. Gewährleistungsansprüche sowie Herstellergarantien werden grundsätzlich über LEASE A BIKE-Fachhändler abgewickelt bei dem Sie das Dienstfahrrad bezogen haben. Er kümmert sich um alles Weitere.
Dienstfahrrad und Dienstwagen sind kombinierbar. Bei den Anfahrtskilometern zur Arbeit kommt nach einem Urteil des BFH nur das Fahrzeug zum Ansatz, das auch tatsächlich genutzt wird. Da beim Dienstfahrrad im Gegensatz zum Auto die Anfahrtskilometer bereits in der 1 %-Pauschalierung enthalten sind (s.o.), reduziert sich der für das Auto zu versteuernde Betrag, wenn das Dienstfahrrad für den Arbeitsweg genutzt wird. Der Mitarbeiter kann dies in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung mit einfachem Nachweis geltend machen.
Grundsätzlich sind mehrere Dienstfahrräder oder Dienst-E-Bikes steuerlich möglich, ebenso wie mehrere Dienstwagen. Der Arbeitgeber legt die Anzahl der geleasten Fahrzeuge pro Person fest. Häufig ermöglichen sie auch ein zweites Dienstfahrrad für Familienangehörige.
Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG). Während bei der Stellung eines Firmen-PKW dieser Anfahrtsweg zunächst zusätzlich mit 0,03 %/km/Monat vom Listenpreis versteuert werden muss, ist dies beim Dienstfahrrad bereits mit 1 % vom Listenpreis (UVP) pauschal abgegolten.
Bei E-Bikes ebenso wie bei normalen „unmotorisierten“ Dienstfahrrädern beträgt die Leasing-Laufzeit bei LEASE A BIKE grundsätzlich 36 Monate. Eine kürzere Laufzeit ist aus steuerlichen Gründen nicht erlaubt. Eine längere Laufzeit ist wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Dienstfahrräder mit elektrischer Motorunterstützung lassen sich in zwei Kategorien einteilen – Pedelec oder E-Bike und S-Pedelecs. Der Begriff "E-Bike" wird dabei häufig auch als Synonym zu Pedelecs genutzt.
Beim Pedelec (Pedal Electric Cycle) wird der Fahrer beim Pedalieren von einem Elektroantrieb (max. 250 Watt) bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Km/h unterstützt. Es gilt rechtlich als Fahrrad, darf auf Fahrradwegen fahren und braucht keine Zulassung oder Führerschein. Es besteht keine Helmpflicht.
Das S-Pedelec (schnelles Pedelec) als Dienstfahrrad ist funktional mit dem Pedelec vergleichbar, allerdings wird der Fahrer vom E-Motor (max. 500 Watt) bis zu 45 Km/h unterstützt. Da ein S-Pedelec als Kleinkraftrad klassifiziert wird, gelten rechtliche Vorgaben:
Mit einem S-Pedelec müssen Sie auf der Straße fahren, außer wenn der Radweg durch Beschilderung für motorisierte Zweiräder freigegeben ist, oder dieser außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt oder wenn der Motor ausgeschaltet ist.
Wird ein S-Pedelec z.B. über das LEASE A BIKE-Konzept als Dienstfahrrad geleast, muss der Anfahrtsweg (§ 8 Absatz 2 EStG) je Kilometer mit 0,03 % des Listenpreises versteuert werden.
Deshalb sind S-Pedelecs vom Leasing ausgeschlossen.
Alle unbefristeten Beschäftigten außerhalb der Probezeit und alle Beschäftigten mit einem befristeten Arbeitsvertrag, der ab Beendigung der Probezeit noch mindestens 36 Monate läuft.
Pro Mitarbeiter können maximal zwei Fahrräder geleast werden.
Das maximale Budget pro Mitarbeiter beträgt 10.000€. Ein Fahrrad darf nicht mehr als 5.000€ kosten.
- Es dürfen alle Arten von Fahrrädern und E-Bikes geleast werden.
- Ein Vollkasko-Schadensschutzpaket ist verpflichtend
- Zubehör kann bis zu 15% der unverbindlichen Preisempfehlung der Leasingrate hinzugerechnet werden. Ein Schloss muss aufgrund des Diebstahlschutzes mitgeleast werden.
- Die UVV-Prüfung ist verpflichtend
- Das Leasing-Fahrrad muss bei der Auslieferung der Anforderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen
- Die Kosten in Höhe von 8,21€ brutto, Anteil am Rundumschutzpaket für das Wartungs- und Instandhaltungspaket "Basis", übernimmt der Arbeitgeber.
Über den Registrierungs-Link auf der „sbroker.lease-a-bike“ Web-Seite können Sie sich für das Dienstradleasing unter „so geht´s“ registrieren. Nach abgeschlossener Registrierung prüft Bereich Personal Ihre Anfrage und nach Freigabe erhalten Sie Ihren persönlichen Bestellcode per Mail. (Dieser ist gültig für das Gesamtbudget pro Mitarbeiter sowie auch für die zwei möglichen Fahrräder (max. Gesamtanzahl pro Mitarbeiter)
Mit dem Bestellcode können Sie sich bei einem der Fachhändler Ihr Wunschrad aussuchen. Der Leasingantrag wird vom Fachhändler komplettiert und direkt digital über das Portal an Bereich Personal geschickt. Im Rahmen der Freigabe Ihrer Registrierung durch Bereich Personal ist dieser dann unter Berücksichtigung der SBroker-Richtlinie bereits vorab freigegeben.
Sie werden direkt im Anschluss per Mail aufgefordert für Ihr Dienstrad eine „Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag“ herunter zu laden, diese zu lesen und zu bestätigen bzw. digital zu unterzeichnen. (einfache digitale Signatur)
Nach Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung erhalten Sie eine 4-stelligen PIN per Mail. Diese übergeben Sie Ihrem Händler und Sie können Ihr Dienstrad sofort mitnehmen. Ab diesem Zeitpunkt greift die 1%-Regelung. Für die 3 – jährige Laufzeit, beginnend ab dem folgenden Monatsersten nach Übergabe behält die S Broker AG & Co. KG monatlich die vereinbarte Leasing- und Servicerate sowie zusätzlich die anteilige Umsatzsteuer auf den geldwerten Vorteil (1% Regelung) von Ihrem Bruttogehalt ein.
Wir helfen gern:
Jan-Hendrik Kruse und Julia Schulz
0611-20441300 oder 0611-20441301